Information über Arbeiten zur topografischen Landesaufnahme zwischen April bis November 2026

Veröffentlichungsdatum01.04.2026Lesedauer1 MinuteKategorienMarktgemeinde
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Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erlaubt sich, über unsere bevorstehenden topographischen Arbeiten zwischen April bis November 2026 in Ihrem Gemeindegebiet zu informieren.  

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und November 2026 in Ihrem Gemeindegebiet Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch. 

Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren. 

Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“). 

Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden. 

Der Leiter der Abteilung Geoinformation 
Dipl.-Ing. Bernhard Pammer, MA 

BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Abteilung Geoinformation