Der Legalisator ist vom Oberlandesgericht Tirol bestellt und führt Beglaubigungen (Bestätigung der Echtheit) von Unterschriften auf Urkunden (Darlehensverträge, Pfandurkunden, Schuldscheine, Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Vorrangeinräumungen, Freilassungs- oder Löschungserklärungen, Ranganmerkungen, Kaufverträge usw.) für die Eintragung im Grundbuch durch. Eine rechtliche Überprüfung des Vertrages erfolgt nicht.
Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Vomp gemeldet sein und die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Gebühren der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg vom 27.04.2023, BGBl. II Nr. 135/2023, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
- bei einem Wert bis 700,00 € oder bei unbestimmtem Wert mit ........... 3,00 €
- bei einem Wert über 700,00 € bis 3.000,00 € mit .......................................... 7,00 €
- bei einem Wert über 3.000,00 € bis 7.000,00 € mit ....................................... 9,00 €
- bei einem Wert über 7.000,00 € bis 35.000,00 € mit .................................. 24,00 €
- bei einem Wert über 35.000,00 € mit ................................................................. 31,00 €
Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von 14,30 € zu entrichten.
Die Gebühren sind in bar zu entrichten.
Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.