Biomasse

Auf Antrag wird für den Einbau einer Stückholzheizung bzw. eines Scheitholzgebläsekessel als Zentralheizung in Verbindung mit einem Pufferspeicher, einer Hackschnitzel-Heizanlage, einer Pellets-Heizanlage oder Biomasse-Mikronetzwerk (Warmwasser-Nahwärmenetz) für mehrere Objekte mit zumindest zwei verschiedenen Eigentümern eine Biomasseförderung gemäß Richtlinien gewährt. Das Antragsformular ist beim Marktgemeindeamt einzubringen.

Biomasseförderungsrichtlinien 2025 (148 KB) - .PDF

Zuständig

Formulare