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Auf Ansuchen wird den Betrieben, welche an einem Standort in Vomp Lehrlinge ausbilden, die bereits entrichtete Kommunalsteuer für die Lehrlinge als Lehrlingsausbildungsförderung zurückerstattet. Das formlose Ansuchen ist mit der Kommunalsteuererklärung des vorangegangenen Jahres bis spätestens 31.03. beim Marktgemeindeamt einzubringen.