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Auf Antrag wird dem Bauwerber für bauliche Anlagen, die gewerblich, industriell oder zu landwirtschaftlichen Zwecken (mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Nebengewerben) errichtet werden, eine Wirtschafts- und/oder Landwirtschaftsförderung auf den vorgeschriebenen Erschließungsbeitrag und eine Zusatzförderung bei Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß Richtlinien gewährt. Das Antragsformular ist beim Marktgemeindeamt einzubringen.
Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung Richtlinien (198 KB) - .PDF