Wirtschaft- und Landwirtschaft

Auf Antrag wird dem Bauwerber für bauliche Anlagen, die gewerblich, industriell oder zu landwirtschaftlichen Zwecken (mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Nebengewerben) errichtet werden, eine Wirtschafts- und/oder Landwirtschaftsförderung auf den vorgeschriebenen Erschließungsbeitrag und eine Zusatzförderung bei Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß Richtlinien gewährt. Das Antragsformular ist beim Marktgemeindeamt einzubringen.

Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung Richtlinien (198 KB) - .PDF

Zuständig

Formulare